Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, haben ausschließlich Geltung, soweit sie in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt sind. II. Angebot und Vertragsabschluss im Online-Shop 1. Der Käufer kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem sog. „Warenkorb“ sammeln. Erst über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigungsanzeige, in welcher die Angaben zusammenfassend wiedergegeben werden. Bis zum endgültigen Absenden der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen, akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. 2. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse zu, in welcher die Bestellung des Käufers einschließlich der Geschäftsbedingungen nochmals aufgeführt wird und die der Käufer speichern und über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist, und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird, oder durch Zusendung der bestellten Ware. Die verbindliche Annahme des Antrags (Bestellung) kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung erfolgen. III. Widerrufsbelehrung Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
IV. Zahlungsbedingungen – Versand- / Verpackungskosten 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Versandkosten und Verpackung, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer in der jeweilig geltenden gesetzlichen Höhe ist in dem Preis enthalten und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. a) Innerhalb Deutschlands erfolgt der Versand per DHL. Die Versandkosten (Porto- und Verpackungskosten) innerhalb Deutschlands berechnen wir wie folgt: Bei einem Versandgewicht von bis zu
Sendungen von mehr als 31,5 kg werden von DHL nicht befördert und müssen deshalb auf mehrere Sendungen aufgeteilt werden. b) Ins Ausland versenden wir mit DPD. Hierbei entstehende Portokosten (in EUR) berechnen wir nach anfallendem Aufwand. Die im Einzelnen entstehenden Kosten für die verschiedenen Länder können bei uns angefragt oder aus folgender Tabelle entnommen werden.
*Weiterhin kommen u.U Inselzuschläge für folgende Länder hinzu:
Zusätzlich berechnen wir noch für Versand außerhalb Deutschlands Verpackungskosten nach folgender Tabelle:
In Länder, die Einfuhrzölle oder Vergleichbares erheben, versenden wir grundsätzlich nicht. Informationen über weitere Länder erteilen wir auf Anfrage. 3. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Käufer zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zulässig. 4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, soweit es sich um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, Zinsen in Höhe von 5% und soweit es sich um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. 5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. V. Liefer- und Leistungszeit / Warenverfügbarkeit 1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers die von ihm ausgewählten Produkte nicht verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Käufer dies ebenfalls in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er evtl. bereits geleistete Zahlungen an den Käufer unverzüglich erstatten. 2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 3. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist beginnend mit dieser Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen – vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen – wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. 5. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers jedenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7. Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer bereits in Zahlungsverzug oder bestehen durch eingezogene Auskünfte oder sonstige Informationen berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der Verkäufer berechtigt, seine Ware nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. 8. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. 9. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Mitwirkungsverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. VI. Gefahrübergang / Untersuchung – Versand / Verpackung 1. Ist der Käufer Endverbraucher, so gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so gelten bezüglich des Gefahrenübergangs die nachfolgenden Regelungen: 2. Bei Eintreffen der Ware hat der Kunde diese unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle erkennbarer Mängel müssen diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich an den Verkäufer gemeldet werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. 3. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtlieferung – gehen zu Lasten des Käufers. 4. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der geltenden Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. 5. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft der Absendung der Ware zum Versand gleich. VII. Gewährleistung / Haftung 1. Soweit der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, stehen ihm Mängelansprüche nur zu, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 4. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 5. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Nur soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine ausdrückliche und schriftliche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser jeweiligen Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 6. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. 2. Der Käufer hat dem Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. 3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Zurücknahme der Ware sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. IX. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. 4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Parteien am Nächsten kommt. X. Schriftform Mündliche Nebenabreden sowie andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abbedungen werden.
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